Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Abholung und Rücklieferung der Hüpfburg erfolgt durch den Mieter zu den oben vermerkten Zeitpunkten und Adresse. Mittels Personalausweis und der Auftragsbestätigungs E-Mail hat sich der Abholer zu legitimieren.

Aufträge:

Verträge können nur per E-Mail – Reservierung und Bestätigungsmail vereinbart werden.


Zahlungsbedingungen:

Der Rechnungsbetrag, der aus der Auftragsbestätigung ersichtlich ist, gilt für die vereinbarte Abholzeit und ist bei Abholung der Hüpfburg in bar zahlbar.

Einschulungstermine:

Zu den Einschulungswochenenden bieten wir ausschließlich unser Wochenendspezial an. Einzelne Tage können nicht gemietet werden!
In diesem Fall wird ein Aufschlag von 60% auf das Wochenendspezial berechnet. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach erhalt der Buchungsbestätigung mit Angabe der Bestellnummer und Ihres Namens zu Überweisen.
Bei nicht erfolgter Zahlung und großer Nachfrage verfällt die Reservierung und wir vermieten Ihre Burg erneut.
Die Reservierung verfällt jedoch nicht automatisch. Sie haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen einen Wiederruf Ihrer Bestellung an uns zu senden. Bei nicht Vermietung haften Sie für den Buchungsausfall!

Weiteres:

Für Schäden, Diebstahl und Zerstörung haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter bestätigt die mängelfreie Übernahme der Hüpfburg auf dem Lieferschein. Eine Reklamation verdeckter Mängel wird nur anerkannt, wenn diese unmittelbar nach dem Aufbau angezeigt werden (telefonisch).
In der Regel kann der Vermieter bei Rückgabe der Hüpfburg diese nicht unmittelbar in Betrieb nehmen und auf mögliche Schäden hin überprüfen. Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung entbindet, für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind, auch wenn diese erst später erkannt werden. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung.
Mit Übergabe der Hüpfburg geht die Haftung auf den Mieter über. Sie endet mit der Rückgabe der Hüpfburg an den Vermieter.
Für eine Minderung der Nutzbarkeit durch äußere Einflüsse wie Sturm Regen o. ä. haftet der Vermieter nicht. Der Mieter kann keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen, wenn die Hüpfburg aufgrund der Wettereinflüsse nicht genutzt werden konnte.

Die Hüpfburg muss dem Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt, sauber, ordnungsgemäß verpackt und vollständig mit Zubehör übergeben werden.
Sollte entgegen der Veineinbarung eine Hüpfburg nass oder verschmutzt aus der Vermietung zurückkommen, berechnen wir pro Stunde Trockenlegung bzw. Reinigung 30 Euro.
Wird die Hüpfburg defekt zurückgebracht, hat der Mieter die Reparatur zu bezahlen und darüber hinaus den tatsächlichen Mietausfall während der Reparaturzeit zu tragen.
Sollte dem Vermieter aufgrund von verspäteter Rückgabe der Mietsache ein Auftrag verloren gehen, hat der Mieter die Kosten (entgangene Mieteinnnahmen und zu zahlender Schadensersatz) für den Ausfall zu ersetzen.


Rücktritt:

Der Rücktritt vom Vertrag ist bis 7 Tage vor vereinbarter Abholung kostenlos. Vom 7. Tag bis Abholung werden 50 % der Vertragssumme in Rechnung gestellt.

Die Rücktrittserklärung kann per eMail übersandt werden. Benutzen Sie bitte hierzu das Kontaktformular. Hierzu geben Sie bitte Ihre Reservierungsnummer an.

Eine Stornierung an den Einschulungswochenenden in Berlin und Brandenburg ist nicht möglich. Hier gelten die gesetzlichen Regelungen. Zu den Einschulungswochenenden bieten wir ausschließlich unser Wochenendspezial an. Einzelne Tage können nicht gemietet werden.


Haftung und Betrieb:

Der Betrieb der Hüpfburgen ist nur auf geeignetem Untergrund gestattet. Der Untergrund muss frei von spitzen Steinen, Ästen oder anderen scharfen oder spitzen Gegenständen sein. Die Verankerung der Hüpfburg muss mit den mitgelieferten Bodenankern erfolgen. Die Windstärken und –richtungen vor Ort sind unbedingt zu beachten.

Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken, hat der Mieter für eine sichere und trockene Unterbringung über Nacht zu sorgen.

Der Mieter verpflichtet sich, eine ständige Beaufsichtigung der Hüpfburg durch geeignete Personen zu gewährleisten.

Der Mieter hat für die Einhaltung folgender Sicherheitsregeln zu sorgen:




Vorsicht ist bei Nässe geboten, da die Luftkissen sehr rutschig werden und sich dadurch das Unfallrisiko erhöht. Der Mieter hat das Gebläse während der Veranstaltung vor Nässe und Feuchtigkeit zu schützen.


Eine Einweisung durch den Vermieter in die Funktionsweise der Hüpfburg und die zu beachtenden Sicherheitshinweise findet bei Übergabe für den Mieter statt.

Die Hinweise dieses Mietvertrages sind Bestandteil der Mietbedingungen.